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Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister


Ein Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Vorstrafen einer Person.

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein "gewerberecht­liches Führungszeugnis", aus dem hervorgeht, ob eine Einzelperson oder eine juristische Person schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.

Führungszeugnis

  • Der Antrag kann bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der der Einwohner mit Haupt-oder Nebenwohnung gemeldet ist.
  • Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses ist grundsätzlich persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen. Zur Beantragung ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
  • Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. Hierfür sind der Verwendungszweck sowie die Postadresse der anfordernden Behörde zwingend notwendig.
  • Bei Beantragung eines Führungszeugnisses für private Zwecke (Belegart N) wird das Führungszeugnis direkt an die Wohnadresse des Antragstellers gesandt.
  • Das Führungszeugnis selbst wird direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn -Dienststelle Bundeszentralregister- erstellt und je nach Verwendungszweck an die Wohnadresse des Antragstellers bzw. an die der anfordernden Behörde gesandt.
  • Durchschnittlich Bearbeitungszeit 10-14 Tage
  • Die Gebühr für die Beantragung eines Führungszeugnisses beträgt 13,- Euro und ist bei Antragstellung zu entrichten.

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

  • Der Antrag kann bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der der Einwohner mit Haupt-oder Nebenwohnung gemeldet ist.
  • Bürger, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen.
  • Der Antrag auf Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges ist grundsätzlich persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen. Zur Beantragung ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
  • Der Gewerbezentralregisterauszug selbst wird direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn- Dienststelle Bundeszentralregister – erstellt und je nach Verwendungszweck an die Wohnadresse des Antragstellers bzw. an die der anfordernden Behörde gesandt.
  • Wird der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. Hierfür ist der Verwendungszweck sowie die Postadresse der anfordernden Behörde zwingend notwendig.
  • Bei Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges für private Zwecke (Belegart 1) wird der Gewerbezentralregisterauszug direkt an die Wohnadresse des Antragstellers gesandt.
  • Durchschnittlich Bearbeitungszeit 10-14 Tage
  • Die Gebühr für die Beantragung eines Führungszeugnisses beträgt 13,- Euro und ist bei Antragstellung zu entrichten.

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