Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde.
Im Zuge der Bauleitplanung werden – auf Grundlage des Flächennutzungsplanes – für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebietes Bebauungspläne aufgestellt.
Die Festsetzungen eines Bebauungsplanes sind allgemeinverbindlich und stellen die bauliche Nutzung von Grund und Boden detailliert dar.
Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen, unter denen die Bauaufsichtsbehörde für Bauvorhaben Baugenehmigungen erteilt.
Unten stehend finden Sie die aktuellen Bauleitplan-Verfahren der Mitgliedsgemeinde der VG Reichersbeuern.
Für Auskünfte über bereits rechtskräftige Bebauungspläne wenden Sie sich bitte an das Bauamt der VG Reichersbeuern.
Hier finden Sie die aktuellen Bauleitplan-Verfahren der Mitgliedsgemeinden
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Datenschutz im Bauleitplanverfahren
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