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Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern (Druckversion)

Aktuelle Verfahren der Gemeinde Reichersbeuern

Aktuelle Verfahren der Gemeinde Reichersbeuern

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Warngauer Weg, Enzianweg, Bahnhofstraße"

Bekanntmachung

über die

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §13a BauGBund Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB

zur

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Warngauer Weg, Enzianweg, Bahnhofstraße“ der Gemeinde Reichersbeuern, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.10.2026 den Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung für das Gebiet „Warngauer Weg, Enzianweg, Bahnhofstraße“ ist begrenzt südlich durch den Margeritenweg und nördlich durch die Bahnlinie und ergibt sich aus unten stehenden Lageplan.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und die Begründung werden in der Zeit

vom 02.11.2026 bis einschließlich 03.12.2026

im Internet veröffentlicht.

Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Reichersbeuern ausgehängt. Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern http://geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.

Folgende wesentliche Umweltinformationen, umweltbezogene Gutachten und umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

· Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB in der Fassung vom 26.03.2018 mit Einschätzung der Umweltauswirkung entsprechend der in Anlage 2 BauGB genannten Kriterien

Die Unterlagen umfassen:

- Lageplan

- Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes

- Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes

- Vorprüfung

- Datenschutz

Es wird auf folgendes hingewiesen:

1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden

2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt(@)vgreichersbeuern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden

3. Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben

4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, 1. OG, Zimmer 1.1) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr) ausgelegt.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Ansprechpartner:

Vera Steinmetz

Tel.: 08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt(@)vgreichersbeuern.de

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 "Margeritenweg Süd"

erneute Auslegung folgt

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Gewerbegebiet Reintal"

erneute Auslegung folgt

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Richtergasse"

  1. Auslegung folgt

Aufstellung vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 27 "Sondergebiet Landwirtschaft"

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Sondergebiet Schule"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Gewerbegebeit Reintal - Deponie" + 7. Änderung des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Gewerbegebiet Reintal Ost"

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

http://www.vgreichersbeuern.de//de/bauen/bauleitplanung/aktuelle-verfahren-der-gemeinde-reichersbeuern