GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung der GmbH aufgenommen werden soll
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug (ggf. Ersetzung des Zuverlässigkeitsnachweis durch Versicherung an Eides statt oder ähnliche Handlungen)
Minderjährige: Vollmacht oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
Nicht-EU-Ausländer: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt
Ausländer: Zuverlässigkeitsnachweis aus dem Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung