Bekanntmachung
über die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.1 BauGB
zur
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet Reintal“ der Gemeinde Reichersbeuern, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.07.2026 den Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung für das Gebiet „Gewerbegebiet Reintal“ ist begrenzt westliche durch die Gemeindegrenze nach Greiling, und südlich durch den Engen-Gasteig-Weg.
Der untenstehende Lageplan des Bauamtes mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung, die Begründung und der Umweltbericht werden in der Zeit
vom 27.07.2026 bis einschließlich 31.08.2026
im Internet veröffentlicht.
Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Reichersbeuern ausgehängt.
Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern http://geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.
Die Unterlagen umfassen:
- Lageplan
- Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes
- Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes
- SaP
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt(@)vgreichersbeuern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden
3. Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, 1. OG, Zimmer 1.1) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr) ausgelegt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.: 08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses