Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann nur persönlich beim Einwohnermeldeamt gestellt werden.
Bitte beachten Sie:
Persönliches Erscheinen bei Antragstellung ist erforderlich
Die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei zwei bis drei Wochen
Zustimmungserklärung für Kinder unter dem 16. Lebensjahr
Die Ausstellung eines Personalausweises / vorläufigen Personalausweises für Minderjährige unter 16 Jahren bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Das alleinige Sorgerecht ist entsprechend nachzuweisen:
Bei Erteilung der Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen.
Entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) sind vorzulegen.
Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; eine Übersendung des Personalausweises auf dem Postweg ist nicht zulässig.