Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern

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Aktuelle Verfahren der Gemeinde Greiling

_____________________________________________________________________________________________________ 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Ertlweg"

Bekanntmachung
über die

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Bau GB und Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB

zur

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Ertlweg“ der Gemeinde Greiling, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Ertlweg“ in der Fassung vom 13.08.2024 finden in der Zeit

vom 21.08.2024 bis 02.10.2024
statt.

Die Unterlagen umfassen:

-    Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
-    Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
-    Datenschutz

Es wird auf folgendes hingewiesen:
1.    Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
2.    Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vgreichersbeuern.de),  können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden
3.    Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben
4.    Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, EG, Zimmer 0.7) und in der Gemeinde Greiling (Schulweg 2, 83677 Greiling) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr; Gemeinde Greiling: Mo 17 – 19 Uhr, Mi 8 – 12Uhr sowie Fr 10 – 12 Uhr) ausgelegt.


Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Greiling ausgehängt.

Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.


Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.:  08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt@vgreichersbeuern.de

 

_____________________________________________________________________________________________________ 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Sachsenkamer Straße"

Bekanntmachung
über die

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Bau GB und Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB

zur

8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sachsenkamer Straße“ der Gemeinde Greiling, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sachsenkamer Straße“ in der Fassung vom 13.08.2024 finden in der Zeit

vom 21.08.2024 bis 02.10.2024
statt.

Die Unterlagen umfassen:

-    Entwurf zur 8. Änderung des Bebauungsplanes
-    Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplanes
-    Datenschutz

Es wird auf folgendes hingewiesen:
1.    Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
2.    Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vgreichersbeuern.de),  können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden
3.    Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben
4.    Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, EG, Zimmer 0.7) und in der Gemeinde Greiling (Schulweg 2, 83677 Greiling) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr; Gemeinde Greiling: Mo 17 – 19 Uhr, Mi 8 – 12Uhr sowie Fr 10 – 12 Uhr) ausgelegt.


Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Greiling ausgehängt.

Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.


Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.:  08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt@vgreichersbeuern.de

_____________________________________________________________________________________________________ 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Greiling Ost"

Bekanntmachung
über die

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Bau GB und Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB

zur

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Greiling Ost“ der Gemeinde Greiling, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Greiling Ost“ in der Fassung vom 13.08.2024 finden in der Zeit

vom 21.08.2024 bis 02.10.2024
statt.

Die Unterlagen umfassen:

-    Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
-    Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
-    Datenschutz

Es wird auf folgendes hingewiesen:
1.    Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
2.    Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vgreichersbeuern.de),  können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden
3.    Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben
4.    Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, EG, Zimmer 0.7) und in der Gemeinde Greiling (Schulweg 2, 83677 Greiling) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr; Gemeinde Greiling: Mo 17 – 19 Uhr, Mi 8 – 12Uhr sowie Fr 10 – 12 Uhr) ausgelegt.


Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Greiling ausgehängt.

Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.


Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.:  08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt@vgreichersbeuern.de

_____________________________________________________________________________________________________ 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Greiling Süd"

Bekanntmachung
über die

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Bau GB und Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB

zur

13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Greiling Süd“ der Gemeinde Greiling, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Greiling Süd“ in der Fassung vom 13.08.2024 finden in der Zeit

vom 21.08.2024 bis 02.10.2024
statt.

Die Unterlagen umfassen:

-    Entwurf zur 13. Änderung des Bebauungsplanes
-    Begründung zur 13. Änderung des Bebauungsplanes
-    Datenschutz

Es wird auf folgendes hingewiesen:
1.    Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
2.    Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vgreichersbeuern.de),  können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden
3.    Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben
4.    Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, EG, Zimmer 0.7) und in der Gemeinde Greiling (Schulweg 2, 83677 Greiling) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr; Gemeinde Greiling: Mo 17 – 19 Uhr, Mi 8 – 12Uhr sowie Fr 10 – 12 Uhr) ausgelegt.


Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Greiling ausgehängt.

Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.


Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.:  08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt@vgreichersbeuern.de

_____________________________________________________________________________________________________ 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Sondergebiet Tennis"

Bekanntmachung
über die

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Bau GB und Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB

zur

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sondergebiet Tennis“ der Gemeinde Greiling, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sondergebiet Tennis“ in der Fassung vom 13.08.2024 finden in der Zeit

vom 21.08.2024 bis 02.10.2024
statt.

Die Unterlagen umfassen:

-    Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
-    Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
-    Datenschutz

Es wird auf folgendes hingewiesen:
1.    Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
2.    Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vgreichersbeuern.de),  können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden
3.    Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben
4.    Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, EG, Zimmer 0.7) und in der Gemeinde Greiling (Schulweg 2, 83677 Greiling) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr; Gemeinde Greiling: Mo 17 – 19 Uhr, Mi 8 – 12Uhr sowie Fr 10 – 12 Uhr) ausgelegt.


Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Greiling ausgehängt.

Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.


Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.:  08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt@vgreichersbeuern.de

_____________________________________________________________________________________________________ 1. Änderung der Einbeziehungsstazung "Hofzaunweg"

Bekanntmachung
über die

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Bau GB und Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB

zur

1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Hofzaunweg“ der Gemeinde Greiling, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Hofzaunweg“ in der Fassung vom 13.08.2024 finden in der Zeit

vom 21.08.2024 bis 02.10.2024
statt.

Die Unterlagen umfassen:

-    Entwurf zur 1. Änderung der Satzung
-    Begründung zur 1. Änderung der Satzung
-    Datenschutz

Es wird auf folgendes hingewiesen:
1.    Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
2.    Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vgreichersbeuern.de),  können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden
3.    Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben
4.    Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, EG, Zimmer 0.7) und in der Gemeinde Greiling (Schulweg 2, 83677 Greiling) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr; Gemeinde Greiling: Mo 17 – 19 Uhr, Mi 8 – 12Uhr sowie Fr 10 – 12 Uhr) ausgelegt.


Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Greiling ausgehängt.

Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.


Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.:  08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt@vgreichersbeuern.de

 

_____________________________________________________________________________________________________ 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Am Kleinfeld"

Bekanntmachung
über die

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Bau GB und Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB

zur

7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Kleinfeld“ der Gemeinde Greiling, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Kleinfeld“ in der Fassung vom 13.08.2024 finden in der Zeit

vom 21.08.2024 bis 02.10.2024
statt.

Die Unterlagen umfassen:

-    Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes
-    Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplanes
-    Datenschutz

Es wird auf folgendes hingewiesen:
1.    Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
2.    Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vgreichersbeuern.de),  können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden
3.    Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben
4.    Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, EG, Zimmer 0.7) und in der Gemeinde Greiling (Schulweg 2, 83677 Greiling) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr; Gemeinde Greiling: Mo 17 – 19 Uhr, Mi 8 – 12Uhr sowie Fr 10 – 12 Uhr) ausgelegt.


Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Greiling ausgehängt.

Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.


Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.:  08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt@vgreichersbeuern.de

_____________________________________________________________________________________________________ 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Am Kleinfeld"

Bekanntmachung
über die

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Bau GB und Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB

zur

6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Kleinfeld“ der Gemeinde Greiling, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Kleinfeld“ in der Fassung vom 13.08.2024 finden in der Zeit

vom 21.08.2024 bis 02.10.2024
statt.

Die Unterlagen umfassen:

-    Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplanes
-    Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes

-    Flächenberechnung
-    Flächenplan
-    Datenschutz

Es wird auf folgendes hingewiesen:
1.    Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
2.    Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vgreichersbeuern.de),  können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden
3.    Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben
4.    Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, EG, Zimmer 0.7) und in der Gemeinde Greiling (Schulweg 2, 83677 Greiling) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr; Gemeinde Greiling: Mo 17 – 19 Uhr, Mi 8 – 12Uhr sowie Fr 10 – 12 Uhr) ausgelegt.


Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Greiling ausgehängt.

Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.


Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.:  08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt@vgreichersbeuern.de

_____________________________________________________________________________________________________ 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Gewerbegebiet Weiherbach"

Bekanntmachung Änderungsbeschluss

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83677 Reichersbeuern

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Fax.: 08041/7822-70
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Do: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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