Bekanntmachung
über die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Bau GB und Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB
zur
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Ertlweg“ der Gemeinde Greiling, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Ertlweg“ in der Fassung vom 13.08.2024 finden in der Zeit
vom 21.08.2024 bis 02.10.2024
statt.
Die Unterlagen umfassen:
- Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
- Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
- Datenschutz
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vgreichersbeuern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden
3. Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, EG, Zimmer 0.7) und in der Gemeinde Greiling (Schulweg 2, 83677 Greiling) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr; Gemeinde Greiling: Mo 17 – 19 Uhr, Mi 8 – 12Uhr sowie Fr 10 – 12 Uhr) ausgelegt.
Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Greiling ausgehängt.
Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.
Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.: 08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt@vgreichersbeuern.de
Bekanntmachung
über die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Bau GB und Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB
zur
8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sachsenkamer Straße“ der Gemeinde Greiling, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sachsenkamer Straße“ in der Fassung vom 13.08.2024 finden in der Zeit
vom 21.08.2024 bis 02.10.2024
statt.
Die Unterlagen umfassen:
- Entwurf zur 8. Änderung des Bebauungsplanes
- Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplanes
- Datenschutz
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vgreichersbeuern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden
3. Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, EG, Zimmer 0.7) und in der Gemeinde Greiling (Schulweg 2, 83677 Greiling) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr; Gemeinde Greiling: Mo 17 – 19 Uhr, Mi 8 – 12Uhr sowie Fr 10 – 12 Uhr) ausgelegt.
Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Greiling ausgehängt.
Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.
Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.: 08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt@vgreichersbeuern.de
Bekanntmachung
über die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Bau GB und Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB
zur
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Greiling Ost“ der Gemeinde Greiling, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Greiling Ost“ in der Fassung vom 13.08.2024 finden in der Zeit
vom 21.08.2024 bis 02.10.2024
statt.
Die Unterlagen umfassen:
- Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
- Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
- Datenschutz
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vgreichersbeuern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden
3. Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, EG, Zimmer 0.7) und in der Gemeinde Greiling (Schulweg 2, 83677 Greiling) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr; Gemeinde Greiling: Mo 17 – 19 Uhr, Mi 8 – 12Uhr sowie Fr 10 – 12 Uhr) ausgelegt.
Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Greiling ausgehängt.
Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.
Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.: 08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt@vgreichersbeuern.de
Bekanntmachung
über die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Bau GB und Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB
zur
13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Greiling Süd“ der Gemeinde Greiling, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Greiling Süd“ in der Fassung vom 13.08.2024 finden in der Zeit
vom 21.08.2024 bis 02.10.2024
statt.
Die Unterlagen umfassen:
- Entwurf zur 13. Änderung des Bebauungsplanes
- Begründung zur 13. Änderung des Bebauungsplanes
- Datenschutz
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vgreichersbeuern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden
3. Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, EG, Zimmer 0.7) und in der Gemeinde Greiling (Schulweg 2, 83677 Greiling) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr; Gemeinde Greiling: Mo 17 – 19 Uhr, Mi 8 – 12Uhr sowie Fr 10 – 12 Uhr) ausgelegt.
Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Greiling ausgehängt.
Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.
Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.: 08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt@vgreichersbeuern.de
Bekanntmachung
über die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Bau GB und Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB
zur
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sondergebiet Tennis“ der Gemeinde Greiling, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sondergebiet Tennis“ in der Fassung vom 13.08.2024 finden in der Zeit
vom 21.08.2024 bis 02.10.2024
statt.
Die Unterlagen umfassen:
- Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
- Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
- Datenschutz
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vgreichersbeuern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden
3. Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, EG, Zimmer 0.7) und in der Gemeinde Greiling (Schulweg 2, 83677 Greiling) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr; Gemeinde Greiling: Mo 17 – 19 Uhr, Mi 8 – 12Uhr sowie Fr 10 – 12 Uhr) ausgelegt.
Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Greiling ausgehängt.
Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.
Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.: 08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt@vgreichersbeuern.de
Bekanntmachung
über die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Bau GB und Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB
zur
1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Hofzaunweg“ der Gemeinde Greiling, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Hofzaunweg“ in der Fassung vom 13.08.2024 finden in der Zeit
vom 21.08.2024 bis 02.10.2024
statt.
Die Unterlagen umfassen:
- Entwurf zur 1. Änderung der Satzung
- Begründung zur 1. Änderung der Satzung
- Datenschutz
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vgreichersbeuern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden
3. Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, EG, Zimmer 0.7) und in der Gemeinde Greiling (Schulweg 2, 83677 Greiling) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr; Gemeinde Greiling: Mo 17 – 19 Uhr, Mi 8 – 12Uhr sowie Fr 10 – 12 Uhr) ausgelegt.
Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Greiling ausgehängt.
Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.
Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.: 08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt@vgreichersbeuern.de
Bekanntmachung
über die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Bau GB und Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB
zur
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Kleinfeld“ der Gemeinde Greiling, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Kleinfeld“ in der Fassung vom 13.08.2024 finden in der Zeit
vom 21.08.2024 bis 02.10.2024
statt.
Die Unterlagen umfassen:
- Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes
- Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplanes
- Datenschutz
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vgreichersbeuern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden
3. Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, EG, Zimmer 0.7) und in der Gemeinde Greiling (Schulweg 2, 83677 Greiling) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr; Gemeinde Greiling: Mo 17 – 19 Uhr, Mi 8 – 12Uhr sowie Fr 10 – 12 Uhr) ausgelegt.
Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Greiling ausgehängt.
Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.
Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.: 08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt@vgreichersbeuern.de
Bekanntmachung
über die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Bau GB und Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB
zur
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Kleinfeld“ der Gemeinde Greiling, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Kleinfeld“ in der Fassung vom 13.08.2024 finden in der Zeit
vom 21.08.2024 bis 02.10.2024
statt.
Die Unterlagen umfassen:
- Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplanes
- Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes
- Flächenberechnung
- Flächenplan
- Datenschutz
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@vgreichersbeuern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden
3. Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, EG, Zimmer 0.7) und in der Gemeinde Greiling (Schulweg 2, 83677 Greiling) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr; Gemeinde Greiling: Mo 17 – 19 Uhr, Mi 8 – 12Uhr sowie Fr 10 – 12 Uhr) ausgelegt.
Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Greiling ausgehängt.
Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.
Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.: 08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt@vgreichersbeuern.de
Bekanntmachung Änderungsbeschluss
Verwaltungsgemeinschaft
Reichersbeuern
Tölzer Straße 2
83677 Reichersbeuern
Tel.: 08041/7822-0
Fax.: 08041/7822-70
E-Mail schreiben
Mo - Fr: | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Do: | 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Sa: | 10:00 Uhr - 12:00 Uhr (nur Bürgerservice) |