Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich beim Einwohnermeldeamt gestellt werden.
Bitte beachten Sie:
Zustimmungserklärung für minderjährige Personen:
Die Ausstellung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses für Personen unter 18 Jahren bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Das alleinige Sorgerecht ist entsprechend nachzuweisen:
Bei Erteilung der Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) der Elterm prüfen.
Bitte legen Sie deshalb entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) vor.
Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; eine Übersendung des Reisepasses auf dem Postweg ist nicht zulässig.
Verwaltungsgemeinschaft
Reichersbeuern
Tölzer Straße 2
83677 Reichersbeuern
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