Bekanntmachung
über die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.1 BauGB
zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Reintal Ost“ der Gemeinde Reichersbeuern, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.02.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes für das Gebiet „Gewerbegebiet Reintal Ost“ ist begrenzt östlich durch das „Reintal“ und südlich durch den Engen-Gasteig-Weg und ergibt sich aus anhängendem Lageplan.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung und der Umweltbericht werden in der Zeit
vom 13.03.2025 bis einschließlich 17.04.2025
im Internet veröffentlicht.
Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Reichersbeuern ausgehängt.
Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern http://geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.
Die Unterlagen umfassen:
- Lageplan
- Entwurf des Bebauungsplanes
- Begründung des Bebauungsplanes
- SaP
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt(@)vgreichersbeuern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden
3. Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, 1. OG, Zimmer 1.1) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr) ausgelegt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.: 08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
Bekanntmachung
über die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §13 BauGB und Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB
zur
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Schongerweg“ der Gemeinde Reichersbeuern, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.02.2025 den Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung für das Gebiet „Schongerweg“ ist begrenzt westliche durch den Schongerweg sowie nördlich und östlich durch den Schongerring.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und die Begründung werden in der Zeit
vom 13.03.2025 bis einschließlich 17.04.2025
im Internet veröffentlicht.
Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Reichersbeuern ausgehängt. Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern http://geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
---|---|
Mensch/Erholung | keine Informationen |
Boden | keine Informationen |
Wasser | keine Informationen |
Fläche | keine Informationen |
Pflanzen/Tiere | keine artenschutzrechtlichen Belange betroffen |
Klima/Luft | keine Informationen |
Landschaft | keine Informationen |
Kultur- und Sachgüter | Keine Kultur- und Sachgüter betroffen |
Die Unterlagen umfassen:
- Lageplan
- Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
- Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt(@)vgreichersbeuern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden
3. Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, 1. OG, Zimmer 1.1) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr) ausgelegt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.: 08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
Bekanntmachung
über die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGBund Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB
zur
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reichersbeuern, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.03.2025 den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.
Der Geltungsbereich der 6. Flächennutzungsplanänderung (Änderungsbereich 1 und Änderungsbereich 2 – jeweils rot markiert) ergibt sich aus anhängenden unmaßstäblichen Lageplänen:
Der Änderungsbereich 1 (Gewerbegebiet Reintal) umfasst das Gebiet anliegend an die Erschließungsstraße „Reintal“ bis zur Gemeindegrenze Greiling und ist südlich und östlich durch den „Engen-Gasteig Weg“ begrenzt. Der Änderungsbereich 2 (Schloss Reichersbeuern) ist südlich und östlich durch den Schlossweg begrenzt und schließt sich westlich an das Gebäude „Schlossweg 1b“ an.
Der Entwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 21.03.2025 mit Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit
vom 10.04.2025 bis einschließlich 12.05.2025
im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern http://www.vgreichersbeuern.de unter der Rubrik Bauen/Bauleitpläne/Aktuelle Verfahren der Gemeinde Reichersbeuern bzw. der Adresse www.vgreichersbeuern.de/de/bauen/bauleitplanung/aktuelle-verfahren-der-gemeinde-reichersbeuern/ und im Geoportal Bayern http://geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.
Folgende wesentliche Umweltinformationen, umweltbezogene Gutachten und umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
· Umweltbericht in der Fassung vom 21.03.2025 als integrierter Bestandteil der Begründung mit Informationen zu den Schutzgütern Lebensräume für Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Mensch und Gesundheit, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und zu den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete,
· Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zu Änderungen und Erweiterungen am Bebauungsplan Nr. 8 „Gewerbegebiet Reintal“ in der Fassung vom 02.10.2024 mit Informationen zu den Schutzgütern Lebensräume für Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt
· Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 30 „Gewerbegebiet Reintal – Ost“ in der Fassung vom 25.02.2025 mit Informationen zu den Schutzgütern Mensch und Gesundheit,
· Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB:
Schutzgut | Art der Informationen |
Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt | - |
Fläche | - Regierung von Oberbayern v. 06.02.2025: Nachhaltige und bedarfsgerechte Baulandentwicklung, flächensparende Bauweise, - Planungsverband Region Oberbayern v. 27.02.2025: à Verweis auf Stellungnahme der Regierung von Oberbayern v. 06.02.2025 zu nachhaltige und bedarfsgerechte Baulandentwicklung, flächensparende Bauweise, |
Boden | - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen v. 06.03.2025: schonender Umgang mit Grund und Boden, Begrenzung der Bodenversiegelung - LRA Bad Tölz – Wolfratshausen, Bodenschutz v. 06.02.2025: Hinweis auf Verfüllungen mit belastetem Material |
Wasser | - |
Klima und Lufthygiene | - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen v. 06.03.2025: Lärm- und Staubemissionen aus benachbarter Landwirtschaft |
Landschaft | - Regierung von Oberbayern v. 06.02.2025: Einbindung in das Natur- und Landschaftsbild - Planungsverband Region Oberbayern v. 27.02.2025: à Verweis auf Stellungnahme der Regierung von Oberbayern v. 06.02.2025 zu Einbindung in das Natur- und Landschaftsbild |
Mensch und Gesundheit | - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen v. 06.03.2025: Lärm- und Staubemissionen aus benachbarter Landwirtschaft - Bayernwerk Netz GmbH v. 25.02.2025: Elektromagnetische Felder und ggf. Lärmemissionen der 110-kV Freileitung, - LRA Bad Tölz – Wolfratshausen, Bodenschutz v. 06.02.2025: Hinweis auf Verfüllungen mit belastetem Material - Abfallwirtschaftsunternehmen des Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen v. 18.02.2025: Hinweis auf Schutzabstände zur bestehende Deponie |
Kultur- und Sachgüter | - |
Die ausliegenden Unterlagen umfassen:
- Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Wesentliche Umweltbezogene Stellungnahmen
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- Auszug aus der Niederschrift vom 21.03.2025
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt(@)vgreichersbeuern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden
3. Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 6. Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, 1. OG, Zimmer 1.1) während der allgemeinen Dienststunden (Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr) ausgelegt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechtes von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs. 2 UmwRG gemäß §7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§3 Abs. 3 BauGB)
Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.: 08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt(@)vgreichersbeuern.de
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
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Tölzer Straße 2
83677 Reichersbeuern
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Fax.: 08041/7822-70
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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Do.: | 14:00 - 18:00 Uhr |
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(nur Bürgerservice) |