Bekanntmachung
über die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §13 BauGB und Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB
zur
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Margeritenweg Süd“ der Gemeinde Reichersbeuern, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.07.2026 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Margeritenweg Süd“ gebilligt.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung für das Gebiet „Margeritenweg Süd“ ist begrenzt östlich und südlich durch den Warngauer Weg und nördlich durch die bestehende Bebauung im Rosenweg, Nelkenweg und Lavendelweg und ergibt sich aus unten stehendem Lageplan.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und die Begründung werden in der Zeit
vom 09.09.2026 bis einschließlich 08.10.2026
im Internet veröffentlicht.
Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Reichersbeuern ausgehängt. Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern http://geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.
Folgende wesentliche Umweltinformationen, umweltbezogene Gutachten und umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
• Geruchsgutachten in der Fassung vom 26.11.2025 als integrierter Bestandteil der Begründung mit Informationen zu den Emissionen und Immissionen der angrenzenden landwirtschaftlichen Hofstelle
• Schalltechnische Voruntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 28 „Margeritenweg Süd“ in der Fassung vom Februar 2026 mit Informationen zu den Schutzgütern Mensch und Gesundheit
Die Unterlagen umfassen:
- Lageplan
- Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
- Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
- Geruchsgutachten
- Schalltechnische Voruntersuchung
- Datenschutz
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt(@)vgreichersbeuern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden
3. Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, 1. OG, Zimmer 1.1) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr) ausgelegt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.: 08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt(@)vgreichersbeuern.de