Bekanntmachung
über die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGBund Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB
zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Reintal Ost“ der Gemeinde Reichersbeuern, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.09.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes für das Gebiet „Gewerbegebiet Reintal Ost“ ist begrenzt östlich durch das „Reintal“ und südlich durch den Engen-Gasteig-Weg und ergibt sich aus untenstehendem Lageplan.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung und der Umweltbericht werden in der Zeit
vom 16.10.2025 bis einschließlich 17.11.2025
im Internet veröffentlicht.
Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Reichersbeuern ausgehängt. Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern http://geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.
Folgende wesentliche Umweltinformationen, umweltbezogene Gutachten und umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
· Umweltbericht in der Fassung vom September 2025 als integrierter Bestandteil der Begründung mit Informationen zu den Schutzgütern Lebensräume für Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Mensch und Gesundheit, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und zu den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete,
· Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zu Änderungen und Erweiterungen am Bebauungsplan Nr. 8 „Gewerbegebiet Reintal“ in der Fassung vom 02.10.2024 mit Informationen zu den Schutzgütern Lebensräume für Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt
· Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 30 „Gewerbegebiet Reintal – Ost“ in der Fassung vom September 2025 mit Informationen zu den Schutzgütern Mensch und Gesundheit,
· Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB:
Schutzgut | Art der Informationen |
Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt | - LRA Bad Tölz – Wolfratshausen, Naturschutz v. 25.03.2025: Hinweis auf Biotopkartierung |
Fläche | - Regierung von Oberbayern v. 08.04.2025: Nachhaltige und bedarfsgerechte Baulandentwicklung, flächensparende Bauweise, |
Boden | - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen v. 15.04.2025: schonender Umgang mit Grund und Boden, Begrenzung der Bodenversiegelung |
Wasser | - Wasserwirtschaftsamt Weilheim v. 22.04.2025: Fließwege bei Starkregen |
Klima und Lufthygiene | - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen v. 15.04.2025: Lärm- und Staubemissionen aus benachbarter Landwirtschaft |
Landschaft | - Regierung von Oberbayern v. 08.04.2025: Einbindung in das Natur- und Landschaftsbild |
Mensch und Gesundheit | - LRA Bad Tölz – Wolfratshausen, Immissionsschutz v. 10.04.2025: Hinweis auf Emmissionskontingente - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen v. 15.04.2025: Lärm- und Staubemissionen aus benachbarter Landwirtschaft - Bayernwerk Netz GmbH v. 02.04.2025: Elektromagnetische Felder und ggf. Lärmemissionen der 110-kV Freileitung, - Abfallwirtschaftsunternehmen des Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen v. 18.02.2025: Hinweis auf Schutzabstände zur bestehende Deponie |
Kultur- und Sachgüter | - |
Die Unterlagen umfassen:
- Lageplan
- Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes
- Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes
- Umweltbericht
- SaP
- Immissionsgutachten
- Datenschutz
- Auszug aus der Niederschrift vom 19.09.2025
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt(@)vgreichersbeuern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden
3. Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, 1. OG, Zimmer 1.1) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr) ausgelegt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.: 08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt(@)vgreichersbeuern.de