Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern

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Aktuelle Verfahren der Gemeinde Reichersbeuern

Aufhebung des Baulinienplanes "Siedlung"

Bekanntmachung

über die

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB

zur

Aufhebung des Baulinienplanes „Siedlung“ der Gemeinde Reichersbeuern, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.09.2025 den Entwurf zur Aufhebung des Baulinienplanes gebilligt.

Der Geltungsbereich des Baulinienplanes für das Gebiet „Siedlung“ ist begrenzt östlich durch die Probststraße, westlich durch die Herdergasse und südlich durch die Bebauung an der Siedlerstraße und ergibt sich aus untenstehendem Lageplan.

Der Entwurf zur Aufhebung des Baulinienplanes, die Begründung und der Umweltbericht werden in der Zeit

vom 29.09.2025 bis einschließlich 30.10.2025

im Internet veröffentlicht.

Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Reichersbeuern ausgehängt. Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern http://geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

• Umweltbericht in der Fassung vom Juli 2025 als integrierter Bestandteil der Begründung mit Informationen zu den Schutzgütern Lebensräume für Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Mensch und Gesundheit, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und zu den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete,

• Umweltbezogene Stellungnahmen wurden in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB nicht vorgebracht.

Die Unterlagen umfassen:

- Lageplan

- Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes

- Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes

- Umweltbericht

- Datenschutz

- Auszug aus der Niederschrift vom 19.09.2025

Es wird auf folgendes hingewiesen:

1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden

2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt(@)vgreichersbeuern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden

3. Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Baulinienplanes unberücksichtigt bleiben

4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, 1. OG, Zimmer 1.1) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr) ausgelegt.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Ansprechpartner:

Vera Steinmetz

Tel.: 08041 / 7822 – 231

Fax.: 08041 / 7822 – 70

bauamt(@)vgreichersbeuern.de

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Gewerbegebiet Reintal Ost"

Bekanntmachung

über die

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGBund Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB

zur

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Reintal Ost“ der Gemeinde Reichersbeuern, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.09.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes für das Gebiet „Gewerbegebiet Reintal Ost“ ist begrenzt östlich durch das „Reintal“ und südlich durch den Engen-Gasteig-Weg und ergibt sich aus untenstehendem Lageplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung und der Umweltbericht werden in der Zeit

vom 16.10.2025 bis einschließlich 17.11.2025

im Internet veröffentlicht.

Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Reichersbeuern ausgehängt. Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern http://geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.

Folgende wesentliche Umweltinformationen, umweltbezogene Gutachten und umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

· Umweltbericht in der Fassung vom September 2025 als integrierter Bestandteil der Begründung mit Informationen zu den Schutzgütern Lebensräume für Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Mensch und Gesundheit, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und zu den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete,

· Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zu Änderungen und Erweiterungen am Bebauungsplan Nr. 8 „Gewerbegebiet Reintal“ in der Fassung vom 02.10.2024 mit Informationen zu den Schutzgütern Lebensräume für Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt

· Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 30 „Gewerbegebiet Reintal – Ost“ in der Fassung vom September 2025 mit Informationen zu den Schutzgütern Mensch und Gesundheit,

· Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB:

Schutzgut

Art der Informationen

Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt

- LRA Bad Tölz – Wolfratshausen, Naturschutz v. 25.03.2025: Hinweis auf Biotopkartierung

Fläche

- Regierung von Oberbayern v. 08.04.2025: Nachhaltige und bedarfsgerechte Baulandentwicklung, flächensparende Bauweise,

Boden

- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen v. 15.04.2025: schonender Umgang mit Grund und Boden, Begrenzung der Bodenversiegelung

Wasser

- Wasserwirtschaftsamt Weilheim v. 22.04.2025: Fließwege bei Starkregen

Klima und Lufthygiene

- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen v. 15.04.2025: Lärm- und Staubemissionen aus benachbarter Landwirtschaft

Landschaft

- Regierung von Oberbayern v. 08.04.2025: Einbindung in das Natur- und Landschaftsbild

Mensch und Gesundheit

- LRA Bad Tölz – Wolfratshausen, Immissionsschutz v. 10.04.2025: Hinweis auf Emmissionskontingente

- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen v. 15.04.2025: Lärm- und Staubemissionen aus benachbarter Landwirtschaft

- Bayernwerk Netz GmbH v. 02.04.2025: Elektromagnetische Felder und ggf. Lärmemissionen der 110-kV Freileitung,

- Abfallwirtschaftsunternehmen des Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen v. 18.02.2025: Hinweis auf Schutzabstände zur bestehende Deponie

Kultur- und Sachgüter

-

Die Unterlagen umfassen:

- Lageplan

- Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes

- Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes

- Umweltbericht

- SaP

- Immissionsgutachten

- Datenschutz

- Auszug aus der Niederschrift vom 19.09.2025

Es wird auf folgendes hingewiesen:

1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden

2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt(@)vgreichersbeuern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden

3. Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben

4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, 1. OG, Zimmer 1.1) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr) ausgelegt.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Ansprechpartner:

Vera Steinmetz

Tel.: 08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt(@)vgreichersbeuern.de

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Gewerbegebiet Reintal"

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Richtergasse"

  1. Auslegung folgt

Aufstellung vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 27 "Sondergebiet Landwirtschaft"

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 "Margeritenweg Süd"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Sondergebiet Schule"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

3. Änderung Bebauungsplane Nr. 13 "Schmidbergweg"

Bekanntmachung Satzungsbeschluss

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 5 "Schongerweg"

Bekanntmachung des Satzungsbeschluss

6. Änderung des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung der Genehmigung

Weitere Informationen

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Tölzer Straße 2
83677 Reichersbeuern

Tel.: 08041/7822-0
Fax.: 08041/7822-70
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