Bekanntmachung
über die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.1 BauGB
zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Solarpark Sachsenkam“ und 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sachsenkam, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.03.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung gebilligt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung für das Gebiet „Solarpark Sachsenkam“ ist begrenzt westliche durch das Grötzerholz und östlich durch den „Weg zum Scharfseefilz“ und ergibt sich aus untenstehendem Lageplan.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und der Umweltbericht werden in der Zeit
vom 17.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025
im Internet veröffentlicht.
Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Sachsenkam ausgehängt. Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern http://geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.
Die Unterlagen umfassen:
- Lageplan
- Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes
- Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes
- Anlage zur Begründung - Belegungsplan
- Umweltbericht Bebauungsplan
- Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Umweltbericht Flächennutzungsplan
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
- Datenschutz
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt(@)vgreichersbeuern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden
3. Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, 1. OG, Zimmer 1.1) und in der Gemeinde Sachsenkam (Schulweg 7, 83679 Sachsenkam) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr; Gemeinde Sachsenkam: Mi 17 – 19 Uhr) ausgelegt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechtes von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs. 2 UmwRG gemäß §7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§3 Abs. 3 BauGB)
Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.: 08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt(@)vgreichersbeuern.de