Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern

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Aktuelle Verfahren der Gemeinde Sachsenkam

Aufhebung des Bebauungsplanes "Sachsenkam Nord"

Bekanntmachung

über die

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGBund Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.1 BauGB

zur

Aufhebung des Bebauungsplanes „Sachsenkam Nord“ der Gemeinde Sachsenkam, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.07.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes für das Gebiet „Sachsenkam Nord“ ist begrenzt westliche durch die Erlenstraße, östlich durch die Holzkirchnerstraße und nördlich durch die Birkenstraße und ergibt sich aus unten stehendem Lageplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung und der Umweltbericht werden in der Zeit

vom 01.08.2025 bis einschließlich 02.09.2025

im Internet veröffentlicht.

Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Sachsenkam ausgehängt. Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern http://geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.

Die Unterlagen umfassen:

- Lageplan

- Entwurf + Festsetzungen zur Aufhebung des Bebauungsplanes

- Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes

- Umweltbericht

- Datenschutz

Es wird auf folgendes hingewiesen:

1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden

2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt(@)vgreichersbeuern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden

3. Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben

4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, 1. OG, Zimmer 1.1) und in der Gemeinde Sachsenkam (Schulweg 7, 83679 Sachsenkam) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr; Gemeinde Sachsenkam: Mi 17 – 19 Uhr) ausgelegt.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Ansprechpartner:

Vera Steinmetz

Tel.: 08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt(@)vgreichersbeuern.de

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Grünbichl Nord"

Bekanntmachung

über die

Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §13 BauGBund erneute Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB

zur

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Grünbichl Nord“ der Gemeinde Sachsenkam, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.07.2025 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 gebilligt.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung für das Gebiet „Grünbichl Nord“ ist

begrenzt südlich und westliche durch die Bebauung an der Grünbichlstraße und nördlich

durch den „Feiglbichl“ und ergibt sich aus untenstehendem Lageplan.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und die Begründung werden in der Zeit

vom 04.08.2025 bis einschließlich 20.08.2025

erneut im Internet veröffentlicht.

Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Sachsenkam ausgehängt. Die Unterlagen sind auch im Geoportal Bayern http://geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal einsehbar.

Die Unterlagen umfassen:

- Lageplan

- Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes

- Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes

- Datenschutz

- Auszug aus der Niederschrift

Es wird auf folgendes hingewiesen:

1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist zu den geänderten/ergänzten Teilen abgegeben werden

Die wesentlichen Änderungen sind:

- Streichen der Festsetzung 8.3

- Änderung zur Zahl der zulässigen Wohneinheiten bei Doppelhäusern

- Darstellung der Gasleitung

- Redaktionelle Änderungen in der Begründung

2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt(@)vgreichersbeuern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden

3. Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben

Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Bauamt der VG Reichersbeuern (Rathaus der Gemeinde Reichersbeuern, Tölzer Straße 2, 83677 Reichersbeuern, 1. OG, Zimmer 1.1) und in der Gemeinde Sachsenkam (Schulweg 7, 83679 Sachsenkam) während der allgemeinen Dienststunden (VG: Mo – Fr 8 – 12 Uhr sowie Do 14 – 18 Uhr; Gemeinde Sachsenkam: Mi 17 – 19 Uhr) ausgelegt

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Ansprechpartner:

Vera Steinmetz

Tel.: 08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
bauamt(@)vgreichersbeuern.de

7. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Solarpark Sachsenkam"

erneute Auslegung folgt

5. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Moar Alm"

  1. Auslegung folgt

Weitere Informationen

Kontakt

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Tölzer Straße 2
83677 Reichersbeuern

Tel.: 08041/7822-0
Fax.: 08041/7822-70
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