Bei der Ortsgestaltungssatzung handelt es sich um ein bauordnungsrechtliches Instrument, das sich mit der äußeren Gestaltung zu erstellender oder bereits bestehender baulicher Anlagen befasst.
Für alle baulichen Anlagen gilt ein umgebungsbezogenes "Verunstaltungsverbot". Das heißt, dass bauliche Anlagen das Gesamtbild der Umgebung (=Ortsbild) nicht stören dürfen.
Unten stehend finden Sie die baurechtlichen Satzungen der Mitgliedsgemeinden der VG Reichersbeuern.
Hier finden Sie die Satzungen im Rahmen des Baurechts der Mitgliedsgemeinden
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Reichersbeuern
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