Bekanntmachung
über die
erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13 Bau GB und Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB
zur
13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbegebiet Sachsenkam“ der Gemeinde Sachsenkam, Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen
Die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbegebiet Sachsenkam“ in der Fassung vom 08.09.2023 finden in der Zeit
vom 09.10.2023 bis 10.11.2023
statt.
Die Unterlagen umfassen:
- Entwurf zur 13. Änderung des Bebauungsplanes
- Begründung zur 13. Änderung des Bebauungsplanes
- Geländeplan
- Beschlussauszug vom 07.09.2023
- Datenschutz
Die Träger öffentlicher Belange werden von der Planung unterrichtet und erneut gemäß § 13 BauGB aufgefordert, sich innerhalb der o.g. Frist zu äußern.
Für nicht innerhalb der o.g. Frist vorgebrachte Stellungnahmen gilt § 4 a Abs.6 Satz 1 BauGB.
Die Stellungnahme ist an das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern (bauamt@vgreichersbeuern.de) zu senden.
Für den Fall, dass sich der Bebauungsplan von Ihnen nur im Originalmaßstab bewerten lässt, wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, den Entwurf und die Begründung in Papierform anzufordern. Es wird darauf hingewiesen, dass auch in diesem Fall die o.g. Beteiligungsfrist gilt. Soweit erforderlich, kann auf Antrag Fristverlängerung gewährt werden.
Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Sachsenkam ausgehängt.
Ansprechpartner:
Vera Steinmetz
Tel.: 08041 / 7822 – 231
Fax.: 08041 / 7822 – 70
vera.steinmetz@vgreichersbeuern.de
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
2. Auslegung folgt
Verwaltungsgemeinschaft
Reichersbeuern
Tölzer Straße 2
83677 Reichersbeuern
Tel.: 08041/7822-0
Fax.: 08041/7822-70
E-Mail schreiben
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