Bekanntmachung
über die
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Bau GB und erneute Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB
zur
12. Änderung/ Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Gewerbegebiet"
Die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zur 12. Änderung/ Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Gewerbegebiet" in der Fassung vom 30.06.2022 finden in der Zeit
vom 11.07.2022 bis 11.08.2022
statt.
Die Unterlagen umfassen:
- Beschlussauszug vom 30.06.2022
Die Träger öffentlicher Belange werden von der Planung unterrichtet und gemäß § 13a BauGB erneut aufgefordert, sich innerhalb der o.g. Frist zu äußern.
Für nicht innerhalb der o.g. Frist vorgebrachte Stellungnahmen gilt § 4 a Abs.6 Satz 1 BauGB.
Die Stellungnahme ist an das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern (andreas.klora@vgreichersbeuern.de) zu senden.
Für den Fall, dass sich der Bebauungsplan von Ihnen nur im Originalmaßstab bewerten lässt, wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, den Entwurf und die Begründung in Papierform anzufordern. Es wird darauf hingewiesen, dass auch in diesem Fall die o.g. Beteiligungsfrist gilt. Soweit erforderlich, kann auf Antrag Fristverlängerung gewährt werden.
Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Reichersbeuern ausgehängt.
Ansprechpartner:
Andreas Klora
Tel.: 08041 / 7822 – 233
Fax.: 08041 / 7822 – 70
andreas.klora(@)vgreichersbeuern.de
Bekanntmachung
über die
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Bau GB und erneute Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.2 BauGB
zur
5. Änderung/ Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Sachsenkam Süd"
Die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zur 5. Änderung/ Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Sachsenkam Süd" in der Fassung vom 30.05.2022 finden in der Zeit
vom 13.06.2022 bis 26.07.2022
statt.
Die Unterlagen umfassen:
- Bebauungsplan 5. Änderung
- Begründung
- Flächenberechnung
- Flächenplan
- Beschlussauszug vom 30.05.2022
- Datenschutz
Die Träger öffentlicher Belange werden von der Planung unterrichtet und gemäß § 13a BauGB erneut aufgefordert, sich innerhalb der o.g. Frist zu äußern.
Für nicht innerhalb der o.g. Frist vorgebrachte Stellungnahmen gilt § 4 a Abs.6 Satz 1 BauGB.
Die Stellungnahme ist an das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern (andreas.klora@vgreichersbeuern.de) zu senden.
Für den Fall, dass sich der Bebauungsplan von Ihnen nur im Originalmaßstab bewerten lässt, wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, den Entwurf und die Begründung in Papierform anzufordern. Es wird darauf hingewiesen, dass auch in diesem Fall die o.g. Beteiligungsfrist gilt. Soweit erforderlich, kann auf Antrag Fristverlängerung gewährt werden.
Die Bekanntmachung wird auch an den Amtstafeln der Gemeinde Reichersbeuern ausgehängt.
Ansprechpartner:
Andreas Klora
Tel.: 08041 / 7822 – 233
Fax.: 08041 / 7822 – 70
andreas.klora@vgreichersbeuern.de
2. Auslegung folgt
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Bekanntmachung der Veränderungssperre
2. Auslegung folgt
Verwaltungsgemeinschaft
Reichersbeuern
Tölzer Straße 2
83677 Reichersbeuern
Tel.: 08041/7822-0
Fax.: 08041/7822-70
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